Für die fachliche Ausführung unserer Arbeiten gewährleisten wir nach VOB-B 5 Jahre. Für die Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit von Paraffinsperre und Außenabdichtung übernehmen wir die Gewährleistung nach VOB-B.
Schäden, die vor Durchführung bereits vorhanden waren und deren Beseitigung uns nicht in Auftrag gegeben worden sind (zersetzte Putze, Ausblühungen usw.) sind hiervon ausgenommen.
Wir versichern, dass alle in Auftrag genommenen Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
Wir versichern, nur die Produkte und Verfahren einzusetzen, die sich über viele Jahrzehnte auf dem Markt behauptet haben.
In Auftrag gegebene Zusatz- und Mehrarbeiten werden nach Arbeitsaufwand und Absprache in Rechnung gestellt. Materialien, die nicht im Preis enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Container bzw. Schuttabfuhr werden – falls im Angebot nicht erwähnt – separat in Rechnung gestellt.
Auskunft über die Lage der Versorgungsleitungen von der Straße zum Haus ist vom Auftragnehmer einzuholen. Bei Beschädigungen an uns nicht bekannten Leitungen können wir keine Gewähr übernehmen.
Der Auftraggeber hat die erforderlichen Wasser- und Stromanschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen und die Kosten für Wasser- und Stromverbrauch zu übernehmen.
Der Rechnungsbetrag ist bei Fertigstellung der Arbeiten und bei Rechnungsvorlage sofort zahlbar. Bei Aufträgen über 10.000 Euro erfolgt die Abrechnung: 1/3 nach Baubeginn, 1/3 bei halber Fertigstellung, 1/3 bei Fertigstellung und Rechnungsvorlage ohne Abzug.Bei Aufträgen unter 10.000 Euro erfolgt die Abrechnung 1/2 Rechnungssumme bei halber Fertigstellung, Restzahlung bei Fertigstellung und Rechnungsvorlage ohne Abzug.
Bei Rücktritt vom Auftrag wird eine Abstandszahlung von 15 % fällig.