Unter „Weißer Wanne“ ist eine wasserundurchlässige Betonkonstruktion zu verstehen, die dort ausgeführt wird, wo mit dem Lastfall „drückendes Wasser“, also Grundwasser, gerechnet werden muss.
In unserem Fall ist ausschließlich von nachträglich in den Baukörper eingebrachten, also "innenliegenden Weissen Wannen", die Rede. Die max. Eintauchtiefe des Baukörpers beträgt in der Regel max. 2,50 m. Je nach baulicher Voraussetzung kann das "Sohle auf Sohle-Verfahren" (Abbildung 1) oder das "Sohleaustauschverfahren" (Abbildung 2) zur Anwendung kommen.